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ERP-Wissen

Finanzbuchhaltung im ERP.

Die Finanzbuchhaltung im ERP verbucht die Belege, die im System ohnehin entstehen: Jede Ausgangsrechnung, jede Eingangsrechnung und jede Zahlung wird automatisch zur Buchung. Unternehmen haben dabei zwei Wege: die vollintegrierte FiBu im ERP oder die Übergabe der Belege an den Steuerberater, meist per DATEV-Export. Beide Wege funktionieren, entscheidend ist, dass keiner davon Handarbeit erzeugt.

Hier lesen Sie, was die FiBu im ERP können muss, wann sich Integration lohnt und was die E-Rechnungspflicht für die Systemwahl bedeutet.

Was die Finanzbuchhaltung im ERP abdeckt.

Automatische Buchung

Rechnungen, Gutschriften und Lagerbewegungen buchen sich aus dem Belegfluss heraus selbst. Kontenrahmen wie SKR03 oder SKR04 sind hinterlegt.

Offene Posten

Wer schuldet was seit wann: Debitoren und Kreditoren mit Fälligkeiten auf einen Blick. Die Grundlage für Mahnwesen und Liquiditätsplanung.

Zahlungsverkehr

Zahlläufe per SEPA, Lastschriften und der Abgleich von Kontoumsätzen mit offenen Posten. Gute Systeme ordnen Zahlungseingänge weitgehend automatisch zu.

Mahnwesen

Mahnstufen, Mahnvorschläge und der Versand direkt aus dem System. Konsequentes Mahnen aus der FiBu heraus verbessert die Liquidität spürbar.

Umsatzsteuer und Meldungen

Umsatzsteuer-Voranmeldung über die ELSTER-Anbindung, Zusammenfassende Meldung und die korrekte Steuerbehandlung bei Auslandsgeschäften.

Anlagenbuchhaltung

Anlagegüter mit Abschreibungsläufen im System statt in einer Excel-Liste. Je nach ERP als Modul oder über den Steuerberater abgedeckt.

Integrierte FiBu oder Übergabe an den Steuerberater.

Die Kernfrage jeder FiBu-Entscheidung. Beide Wege sind etabliert, die Kriterien unterscheiden sich klar.

KriteriumFiBu im ERPÜbergabe an Steuerberater/DATEV
Aktualität der ZahlenTagesaktuell: offene Posten, Kontostände und Auswertungen im SystemZahlen kommen mit Verzögerung, meist mit den Monatsauswertungen
Aufwand im HausEigene Buchhaltungskompetenz nötig, mindestens eine geübte KraftGering: Belege sauber übergeben, den Rest macht die Kanzlei
KostenModul- und Schulungskosten, dafür sinkende KanzleikostenLaufende Kanzleikosten, die mit der Belegmenge wachsen
AbschlüsseVorbereitung im System, Jahresabschluss meist weiter beim SteuerberaterKomplett bei der Kanzlei
Typische UnternehmensgrößeAb eigener Buchhaltungsstelle, oft ab 20 bis 50 MitarbeiternKleinere Unternehmen ohne eigene Buchhaltung

Ein bewährter Mittelweg: offene Posten und Zahlungsverkehr im ERP führen, die eigentliche Verbuchung per DATEV-Export an die Kanzlei geben.

Integriert oder DATEV-Übergabe? Lassen Sie sich beide Wege anbieten.

Beschreiben Sie Ihre Buchhaltungssituation in eigenen Worten, unsere KI-Assistenz macht daraus eine vollständige Ausschreibung. ERP-Anbieter antworten mit dem Weg, der zu Ihrer Größe passt. Kostenlos für Unternehmen.

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E-Rechnung: die Fristen im B2B.

Die E-Rechnungspflicht macht die FiBu-Frage dringlicher: Strukturierte Rechnungen wollen im System erzeugt, empfangen und archiviert werden, nicht in Einzeltools.

2027

Pflicht für größere Unternehmen

Ab 2027 müssen größere Unternehmen B2B-Rechnungen als E-Rechnung stellen, etwa als XRechnung oder ZUGFeRD. Der Empfang strukturierter Rechnungen muss schon heute möglich sein.

2028

Pflicht für alle

Ab 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen im B2B-Geschäft. Wer jetzt ein ERP auswählt, sollte Erzeugung, Empfang, Prüfung und GoBD-konforme Archivierung im Standard verlangen.

Was ins Lastenheft gehört.

Diese Punkte sollten Sie klären, bevor Sie Angebote vergleichen, unabhängig davon, ob die FiBu integriert läuft oder übergeben wird.

  1. 1Durchgehender Weg vom Beleg zur Buchung, ohne erneutes Erfassen.
  2. 2E-Rechnung im Standard: XRechnung und ZUGFeRD erzeugen, empfangen und GoBD-konform archivieren.
  3. 3Offene-Posten-Verwaltung mit Mahnwesen und automatischem Zahlungsabgleich.
  4. 4DATEV-Export oder Kanzlei-Zugriff, abgestimmt mit Ihrem Steuerberater.
  5. 5Umsatzsteuer-Voranmeldung und Auslandssachverhalte, falls Sie grenzüberschreitend verkaufen.
  6. 6Auswertungen wie BWA, Liquiditätsvorschau und Fälligkeitslisten auf Knopfdruck.

Häufige Fragen zur FiBu im ERP.

Können wir unseren Steuerberater behalten, wenn wir ein ERP einführen?

Ja, das ist der Normalfall. Das ERP übergibt Belege und Buchungsdaten per DATEV-Export oder Kanzlei-Schnittstelle. Stimmen Sie den Übergabeweg früh mit der Kanzlei ab, das gehört als Anforderung in jede Ausschreibung.

Ab wann lohnt sich die integrierte FiBu?

Sobald jemand im Haus regelmäßig buchen kann und tagesaktuelle Zahlen gebraucht werden. Als Faustregel: Ab einer eigenen Buchhaltungsstelle rechnet sich die Integration, weil Kanzleikosten sinken und offene Posten sofort sichtbar sind.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht für unsere Systemwahl?

Ab 2027 müssen größere, ab 2028 alle Unternehmen B2B-Rechnungen als E-Rechnung stellen, empfangen können muss man sie schon jetzt. Ein neues System sollte XRechnung und ZUGFeRD daher im Standard beherrschen, inklusive Archivierung, nicht über Zusatztools.

Was ist mit GoBD und Archivierung?

Belege müssen unveränderbar und nachvollziehbar archiviert werden, bei elektronischen Rechnungen im Originalformat. Gute ERP-Systeme bringen dafür ein Archiv oder eine DMS-Anbindung mit. Fragen Sie konkret nach der Verfahrensdokumentation.

Macht das ERP auch den Jahresabschluss?

Das ERP bereitet ihn vor: saubere Buchungen, Abstimmungen, Anlagenspiegel und Auswertungen. Den Abschluss selbst erstellt in kleinen und mittleren Unternehmen üblicherweise weiterhin der Steuerberater, nur auf deutlich besserer Datenbasis.

Wie finden wir ein ERP, das zu unserer Buchhaltung passt?

Beschreiben Sie Ihre Situation ehrlich: Wer bucht heute, wie arbeitet die Kanzlei, welche Belegmengen fallen an. Aus dieser Beschreibung macht die kostenlose Ausschreibung auf dieser Plattform eine konkrete Anfrage, auf die sich passende Anbieter mit beiden Wegen bewerben.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.

Jeder Beleg nur einmal, egal wer bucht.

Ob integrierte FiBu oder DATEV-Übergabe: Schreiben Sie Ihre Anforderungen kostenlos aus und vergleichen Sie, welchen Weg Anbieter für Ihre Größe vorschlagen.